Kompensation von Einnahmeausfällen für Betreiber von Kraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erhalten auch Betreiber von Kraftwerken, die Verluste machen, eine in § 13g·Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelte Vergütung, die solche Einnahmeausfälle kompensieren soll, die durch die Überführung in die Sicherheitsreserve entstehen, und wie berechnet sich vor diesem Hintergrund die Höhe der Zahlung an die Betreibergesellschaft des Kraftwerks Buschhaus in Helmstedt?