Kompensation möglicher steuerlicher Benachteiligungen von Denkmälern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung die steuerlichen Benachteiligungen von (Bau-)Denkmälern zu kompensieren, die nach meiner Ansicht durch die im Entwurf des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) vorgesehene ersatzlose Streichung von § 82 Absatz 1 und § 88 Absatz 1 und 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) entstehen würden (bitte der Antwort anfügen, weshalb sich die Bundesregierung dazu entschieden hat diese Ermäßigungen zu Lasten des Denkmalschutzes vorzunehmen und dabei auch die Rolle des privaten Denkmaleigentums für die Vielfalt der deutschen Kulturlandschaft aus Sicht der Bundesregierung ausdrücklich benennen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen, die durch die jeweiligen Ermäßigungen (§§ 82, 88 BewG) seit 2017 entstanden sind (bitte tabellarisch darstellen und ausdrücklich benennen, welche Informationen die Bundesregierung von den Ländern angefordert und erhalten hat, um die finanziellen Auswirkungen ihrer Entscheidung zur Streichung der Ermäßigungen abzuschätzen)?