Kompensation für eine die Barrierefreiheit nicht mehr sicherstellende Baumaßnahme am Bahnhof Markt Marktschorgast
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Lösungsmöglichkeiten kann die Bundesregierung beispielsweise dem Markt Marktschorgast anbieten, der aufgrund einer Überquerungsanlage am Bahnhof, die aus Sicherheitsgründen notwendig war, nicht mehr barrierefrei ist – notfalls auch mit Mitteln der Deutschen Bahn AG –, und wird das Verschlechterungsverbot nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch für Ersatzinvestitionen im bestehenden Schienennetz ausgeweitet, wie es bereits bei Aus-/Neubauvorhaben des Bedarfsplans der Fall ist, so dass es auch für Marktschorgast greifen könnte?