Kompensation der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Kommunen mit Bundesmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Kommunen, dass der Bund die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Kommunen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen schnellstmöglich und rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis auf Weiteres kompensieren sollte – bspw. durch die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie weitere Finanzhilfen in Form von Integrationspauschalen?