Kompensation der durch Stilllegung von Kraftwerken entstehenden Stromlücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die Stromlücke gefüllt werden, die laut Medienberichten (vgl. u. a. DIE WELT vom 27. April 2015) durch den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgeschlagenen Klimabeitrag für Braunkohlekraftwerke kurzfristig stillzulegenden Kraftwerksleistungen in Höhe von ca. 11 000 MW und nach 2020 durch weitere Stilllegungen wegen Unwirtschaftlichkeit der Anlagen sowie parallel durch den Wegfall von etwa 12 000MW Kernkraftwerksleistung entsteht, und – sofern Stromimporte aus dem Ausland angestrebt werden – welche Anteile hätten hier Kernenergie und Kohlestrom?