Kompensation der CO2-Emissionen von Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang werden Fahrten mit dem Dienstkraftfahrzeug bei der Bundeswehr, entsprechend der Zentralen Dienstvorschrift A-2036/5 * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 6. November 2019 als "VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. "Nachhaltige Entwicklung", die besagt, dass "die durch Dienstreisen und -fahrten per Flugzeug und Dienstkraftfahrzeug verursachten CO2 -Emissionen kompensiert" werden, tatsächlich kompensiert, und werden auch Fahrten mit Kampffahrzeugen etwa bei Manövern und Auslandseinsätzen kompensiert?