Kompensation Corona-bedingter Einnahmeausfälle von Einrichtungen zur Versorgung besonders schutzbedürftiger Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern und ab wann sind Ausgleichszahlungen zur Kompensation für durch das Coronavirus bedingte Einnahmeausfälle für weitere Einrichtungen, die sich um die Versorgung besonders schutzbedürftiger Menschen kümmern, wie beispielsweise Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, psychiatrische Institutsambulanzen und die Gemeindepsychiatrie oder die sozialpädiatrischen Zentren und medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung, vorgesehen?