Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998
Überwachungsmaßnahmen betr. des NSU-Kerntrios sowie von Personen des direkten und indirekten Umfeldes nach 1998: Wohnraumüberwachung, Standortermittlung des Mobiltelefons, Kontoüberwachung, Kommunikationsüberwachung, Beschränkungsmaßnahmen auf Grundlage des Artikel 10-Gesetzes; ausführende Behörde, Anlass und Dauer der Maßnahme, Unterlagen, Information der Untersuchungsausschüsse der Länder bzw. des Bundes zum NSU-Komplex, des Generalbundesanwalts sowie von BKA und BfV<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)