Kommunale Kontrolle über vergebene Bürgerarbeiten als tatsächliche Zusatztätigkeit; Anzahl der Bürgerarbeiter mit ergänzendem ALG II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es in den Kommunen in irgendeiner Art Kontrollen, mit denen vor Ort überprüft wird, dass die im Einzelnen ausgeübten Bürgerarbeiten tatsächlich zusätzliche Tätigkeiten sind, also nicht als reguläre Arbeitstätigkeiten wahrgenommen werden, und liegen der Bundesregierung Daten vor, wie viele der Bürgerarbeiter zusätzlich zu ihrem Verdienst Arbeitslosengeld II beziehen müssen (bitte absolute und relative Zahlen sowie die Höhe der Leistungen je Betroffenem und insgesamt nennen)?