Kombination von Grund- und Altersrente für langjährig Versicherte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre gemäß des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Einführung einer Grundrente eine Kombination von Grundrente und Altersrente für langjährig Versicherte in dem Sinne möglich, dass die betreffende Rente (35 Beitragsjahre) zunächst aufgewertet wird (Grundrente), hiervon dann aber Abschläge vorgenommen werden (Altersrente für langjährig Versicherte) und in der Folge die Altersrente nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren erstmals ausgezahlt werden kann?<br /> <br /> Wäre gemäß des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Einführung einer Grundrente eine Kombination von Grundrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte in dem Sinne möglich, dass die betreffende Rente (45 Beitragsjahre) zunächst aufgewertet wird (Grundrente) und dann eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze erstmals ausgezahlt werden kann?