Kohlevorrangpolitik (G-SIG: 11003059)
Rückkehr zur Kohlevorrangpolitik: Sicherung der geltenden Verstromungsverträge (Mengengerüst und Finanzierung) bis 1995, weitere Erstattung des Revierausgleichs und der Erschwerniszulage für niederflüchtige Kohle aus dem Verstromungsfonds, Anhebung des Kohlepfennigs auf mindestens 9 v.H., Solidarbeitrag der Stromwirtschaft, Verhandlungen über langfristige Anschlußverträge auf dem 1995 vereinbarten Niveau, Existenzsicherung der Zeche Sophia Jacoba durch Kooperation mit der Ruhrkohle AG