Kohleausstiegsgesetz nach Scheitern des EU-Emissionshandels
Ziele bei den Beratungen über die Reformvorschläge der EU-Kommission zur dritten Handelsperiode: Kürzung der Gesamtmenge der Emissionszertifikate, Erhöhung des Minderungsziels für die EU-Treibhausgasemissionen auf mindestens 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990, verminderte Anrechnungsmöglichkeiten von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten, Eingriffsmöglichkeiten bei drohender Unterschreitung eines kritischen CO2-Preises; bei Nichtdurchsetzbarkeit Feststellung des Scheiterns des EU-Emissionshandelssystems und Vorlage eines Gesetzentwurfs über den planmäßigen Ausstieg aus der deutschen Kohleverstromung