Kofinanzierung der GAK-Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf durch ELER-Mittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können die Maßnahmen zum "Schutz vor Schäden durch den Wolf" im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) 2023 bis 2026 mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden, und falls nein, warum nicht (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2023-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 128)?