Koalitionsbeschluss zur Auszahlung der Energiepreispauschale an Nicht-Erwerbstätige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3225, dass "mit der Energiepreispauschale insbesondere ein gewisser Ausgleich für die gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen geschaffen werden soll", zur Entscheidung des Koalitionsausschusses vom 4. September 2022 hinsichtlich einer Auszahlung der Energiepreispauschale an Nicht-Erwerbstätige, und welche Unterscheidung sieht die Bundesregierung bei Arbeitnehmern mit aktiven Beschäftigungsverhältnissen in Elternzeit mit und ohne Lohnersatzleistung, wenn beide Gruppen ganzjährig keine Einkünfte erzielt haben?