Klimaschutzsofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr aufgrund der hohen Jahresemissionsmengen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb hat die Bundesregierung keine gesonderten Klimaschutzsofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr beschlossen, wie es in § 8 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) aufgrund des Überschreitens der zulässigen Jahresemissionsmengen vorgeschrieben ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die im Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen für die Sektoren Gebäude und Verkehr nach der Beurteilung des Expertenrats für Klimafragen nicht die in § 8 Absatz 1 KSG vorgeschriebene Anforderung an das Ausmaß der Treibhausgasminderung erfüllen?