Kleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Kriterien für das Vorliegen faktisch oder rechtlich gesicherter Ansprüche im Krankheitsfall bei den in der Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e. V. (BASSG) zusammengeschlossenen Selbsthilfeeinrichtungen als Voraussetzung für Versicherungsfreiheit von der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)