Kleinbetragsverordnung (KBV) (G-SIG: 00021951)
Regelungen für Abrundungen zum Vorteil des Steuerzahlers sowie für den Verzicht auf Steuerfestsetzungen, wenn deren Aufkommen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht.
Regelungen für Abrundungen zum Vorteil des Steuerzahlers sowie für den Verzicht auf Steuerfestsetzungen, wenn deren Aufkommen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht.