Kleinanlegerschutzgesetz
Weitere Verbesserung des Anlegerschutzes, insbes. Erhöhung der Transparenz von Vermögensanlagen durch vollständige und aktuelle Anlegerinformationen, Verhinderung von Vermögensschäden und Stärkung des Vertrauens in Finanzdienstleistungen; Vorgaben betr. Prospektpflicht, personelle Verflechtungen bei Emittenten, Informationspflicht auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots, Mindestlaufzeit, Product-Governance und Rechnungslegungspflichten; kollektiver Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der BaFin;<br /> Änderung von 9 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Befreiungs- und Sonderregelungen für Schwarmfinanzierungen (Crowdinvesting), soziale Projekte, Genossenschaften, gemeinnützige Körperschaften und Religionsgemeinschaften, u.a. betr. Provisionszahlungen, Prospekt- und Rechnungslegungspflichten; Änderungen bei Widerrufsrecht, Werbung und Vermögensanlagen-Informationsblatt, verpflichtende Warnhinweise, Verkürzung der Kündigungsfrist