Klärung des Betriebs des Kreuzfahrtterminals in Berlin-Spandau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Lehnt die Bundesregierung die Unterstützung von Landesregierungen bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen grundsätzlich ab, wie im Falle der Frage nach Genehmigungen von Wasserstraßenbehörden für das „Kreuzfahrtterminal“ in Berlin-Spandau (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16/14396, Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz)?<br /> <br /> Welche Genehmigungen durch Wasserstraßenbehörden für das „Kreuzfahrtterminal“ in Berlin-Spandau lagen oder liegen vor, und wann wurden diese ggf. mit welchen Begründungen widerrufen?<br /> <br /> Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden des Bundes ergriffen, um den rechtswidrigen Betrieb des „Kreuzfahrtterminals“ in Berlin-Spandau zu beanstanden bzw. zu unterbinden?