Klärung der Zuständigkeit im Vattenfall-Schiedsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung zur Klärung der Zuständigkeit des Schiedstribunals im Vattenfall-Schiedsverfahren (ICSID-Fall ARB/12/12) den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen und vor dem Schiedstribunal des ICSID einen Antrag auf Aussetzung des Schiedsverfahrens bis zur Klärung der Zuständigkeit zu stellen, vor dem Hintergrund, dass das Tribunal in seiner Teilentscheidung den Einspruch der Bundesregierung zurückgewiesen hat und sich trotz des Achmea-Urteils des EuGH für zuständig erklärt hat und die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 19/2922 geantwortet hat, dass sie, falls eine Vorlage vor dem EuGH nötig wird, einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellt?