Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (G-SIG: 09021316)
Höchstgrenzen für den zulässigen Schwermetallgehalt von Klärschlamm; Begrenzung der Aufbringungsmengen bei Verwendung in der Landwirtschaft; Einführung eines bundeseinheitlichen Untersuchungsverfahrens zur Überwachung der Schwermetalle in Klärschlamm