Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gegen Fusionsentscheidungen der EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ab wann die zweimonatige Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 263 Absatz 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Fusionsentscheidungen der EU-Kommission abzulaufen beginnt, und ergibt sich aus ihrer Antwort vom 9. Mai 2017 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 18/12322, dass die Klagefrist für die Ende März und Anfang April 2017 genehmigten Fusionsverfahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina derzeit noch nicht läuft?