Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gegen Fusionsentscheidungen der EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ab wann die zweimonatige Klagefrist für Nichtigkeitsklagen gemäß Artikel 263 Absatz 6 AEUV gegen Fusionsentscheidungen der Europäischen Kommission abzulaufen beginnt, und ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung vom 9. Mai 2017 auf meine Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/12322, dass die Klagefrist für die Ende März und Anfang April 2017 genehmigten Fusionsverfahren von Dow/DuPont und Syngenta/ChemChina derzeit noch nicht läuft?