Klage- und Neuberechnungsverfahren nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen für DDR-Lohnunterlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollte nach Vorstellung der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten zum 31. Dezember 2011 vorgegangen werden, wenn nach diesem Zeitpunkt bei Klage- und Neuberechnungsverfahren noch weitere alte Lohnunterlagen gebraucht werden?