Kinderzuschlag weiterentwickeln - Fürsorgebedürftigkeit und verdeckte Armut von Erwerbstätigen mit Kindern verhindern und bekämpfen
Einheitliche Einkommensgrenze für Paare in Höhe von 1000 Euro und für Alleinerziehende in Höhe von 700 Euro für den Bezug des Kinderzuschlags, bei Unterschreitung der Einkommensgrenze Verpflichtung der Familienkassen zum Hinweis auf Anspruch einer höheren SGB-II-Leistung (Anspruch auf Günstigerprüfung), Senkung der anteiligen Anrechnung des übersteigenden Elterneinkommens von 70 auf 50 Prozent, Gewährleistung der Abdeckung des Existenzminimums des Kindes durch Kinderzuschlag und Kindergeld, Erhöhung des Kinderzuschlags auf 150 Euro, Vorlage eines Konzepts zur Bekämpfung der Kinderarmut, Verbesserung der finanziellen Situation von Geringverdienern mit Kindern, Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Arbeitsanreize, unbürokratische Verfahren