Maßnahmen zur Bekanntmachung der Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention, Änderung des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts nach Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention, Etablierung eines Monitorings im Dialog mit Verbänden und Organisationen, Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes zur Verdeutlichung der Rechtträgerstellung von Kindern, weitere Stärkung der Kinderrechte, u. a. im Rahmen der jährlichen Generaldebatte im Bundestag mit Berichtspflicht