Kinderrechte in Deutschland umfassend stärken
Überprüfung der Gesetzgebung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, Einbringung von Gesetzentwürfen zur Umsetzung der sich aus der Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention ergebenden rechtlichen Änderungen und zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, Einbeziehung von Ombudsstellen in die Kinder- und Jugendhilfe, Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010", Etablierung eines Monitoringsystems für Kinderrechte auf EU-Ebene mit Berichtspflicht