Kinderlärm - Kein Grund zur Klage
Keine Bewertung von Kinderlärm als schädliche Umwelteinwirkung: Ergänzung § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch; Regelung der generellen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten in der Baunutzungsordnung; Prüfung präventiv wirkender Maßnahmen zur Vermeidung von Klagen gegen Kinderlärm