Kindergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV wirksam machen
<span>Änderung §§ 11 Zweites und 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch betr. Freistellung der geplanten Kindergelderhöhung von der Einkommensanrechnung für Bezieher der Grundsicherungsleistungen, Beibehaltung bis zur Neufestsetzung der Regelsätze für Kinder</span>