Kinderarmut bekämpfen - Kinderzuschlag ausbauen
Einbringung eines Gesetzentwurfs zum Kindergeldzuschlag: Absicherung des Existenzminimums von Kindern (mindestens 420 €), Ausbau des Kinderzuschlags zu einer kindbezogenen Leistung, Kindergeldzuschlag auch für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebeziehende, Anpassungen im SGB II und XII, Entfallen der in § 6a Bundeskindergeldgesetz enthaltenen Mindesteinkommensgrenze, Aufhebung der Befristung der Bezugsdauer des Kinderzuschlags