Kfz-Versicherungsschutz bei Unfällen mit Beteiligung von ukrainischen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Kfz-Versicherungsschutz bei Unfällen mit Ukrainern bzw. ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland für die jeweiligen Unfallbeteiligten geregelt, und in welchen Fällen kann in diesem Zusammenhang auf den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" zurückgegriffen werden (www.dieversicherer.de/versicherer/auto/news/kfz-versicherung-fluech)?