Kfz-Anhänger für Tier- und Naturschutz der gemeinnützigen Vereine von der Kfz-Steuer befreien
Ausweitung des Ausnahmenkatalogs in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch auf Fahrzeuganhänger zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes