Kernbereichsschutz bei technischen Überwachungsmaßnahmen umfassend gewährleisten
<span>Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung; Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, keine Datenerhebung aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, Verzicht auf Maßnahmen zur Kernbereichsüberwachung bis zur Sicherstellung geeigneter technischer Verfahren zur Löschung kernbereichsrelevanter Daten aus Aufzeichnungen, automatische Aufzeichnungen nur in technisch unumgänglichen Fällen</span>