Kennzeichnungspflicht für Kleinwaffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung bisher die Kennzeichnungspflicht für Kleinwaffen im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht an die Standards des Internationalen Rechtsinstruments zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten, beschlossen durch die UN-Vollversammlung am 8. Dezember 2005, angepasst bzw. verschärft, und wenn nein, warum nicht?