Kennzeichnung von Zuchttieren und -materialien mit Klonabstammung im EU-Tierzuchtrecht verankern
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Einsatz bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Tierzuchtgesetzgebung für eine Kennzeichnungspflicht für geklonte Zuchttiere und ihre Nachkommen sowie die jeweiligen Zuchtmaterialien in den Zucht-/Begleitbescheinigungen, Parlamentsvorbehalt bei Nichtdurchsetzung, schriftliche Unterrichtung gem. § 3 EUZBBG über die Verhandlungen sowie über die Entwicklungen bzgl. der Vorschläge zu zwei EU-Richtlinien zur Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union. KOM(2014) 5 endg., Ratsdok. 6445/14 (BR-Drs 49/14)