Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen durch Plastikverpackungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen nach Artikel 30 der EU-Verordnung Nr. 2018/848 häufig durch Plastikverpackungen erfolgt, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung konkret für alternative Kennzeichnungsmethoden ohne Verwendung von Plastik ein?