Kennzeichnung von Militärfahrzeugen im Rahmen der Durchführung des Manövers "Defender Europe 2020"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreifen Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Bundes- und Landesbehörden, um sicherzustellen, dass bei den Bewegungen militärischer Fahrzeuge durch die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Manöver DEFENDER 2020 die Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts (Artikel V, Absatz 2) und des Zusatzabkommens (Artikel 10, Absatz 3) zur Kennzeichnung von Militärfahrzeugen mit nationalen Hoheitsabzeichen durchgesetzt werden, und um bei möglichen Bewegungen z. B. der US-Armee ohne Kennzeichnung, die ein rechtswidriges Verhalten darstellen würden, in diesem Zusammenhang ein Einschreiten der zuständigen Behörden zu ermöglichen?