Kennzeichnung von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Honigrichtlinie ausgesprochen hat, da dessen Umsetzung im Widerspruch zum so genannten Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofes stünde, weil infolge der Änderung Honig ab 0,1 Prozent GVO-Pollenanteil (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) keinerlei Kennzeichnungspflicht unterworfen wäre, und falls die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, wie gedenkt die Bundesregierung dann die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren, die keinen Honig mit GVO-Pollen kaufen möchten?