Kennzeichnung von Honig mit gentechnisch veränderten Pollen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter in Brüssel bezüglich des Trilogs zur von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderung der EU-Honigrichtlinie, die klarstellen soll, dass Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, nicht gekennzeichnet werden muss, und wie verhält sich die Bundesregierung bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Ratspräsidentschaft insbesondere bezüglich der vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Erwägungsgründe 1a (Verbraucherinformation) und 1c (Koexistenz), welche die Ratspräsidentschaft als "nicht akzeptabel" bewertet?