Kennzeichnung von Durchfahrtsverboten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll eine Verwechslungsgefahr mit einem Schild eintreten, das ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (t) vorsieht, wenn Falschfahrerwarntafeln nach Auskunft der Bundesregierung ausschließlich an Kraftfahrstraßen mit Durchfahrerlaubnis für Fahrzeuge über 3,5 t aufgestellt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung über die Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinaus, um Durchfahrtsverbote zu kennzeichnen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 128 bis 131 auf Bundestagsdrucksache 19/8806)?