Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen zur Kontrolle von Dieselfahrverboten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der geplanten permanenten automatischen Kennzeichenerfassung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr zur Kontrolle von Dieselfahrverboten im Hinblick auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und kann die Bundesregierung in Bezug auf die permanente automatische Kennzeichenerfassung ausschließen, dass dabei auch Gesichter erfasst werden?