Kenntnisse zum Leerverkaufsverbot für Aktien der Wirecard AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher der in den Buchstaben a bis e in Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 aufgeführten Ereignisse nach damaliger Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Februar 2019 vorlagen, damit ein Leerverkaufsverbot für Aktien der Wirecard AG im Februar 2019 aus rechtlicher Sicht ermöglicht wurde, in Erwägung der Tatsache, dass die Verordnung (EU) Nr. 236/2012 durch die Verordnung (EU) Nr. 918/2012 dahingehend präzisiert wurde, über welche Interventionsbefugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 die BaFin bei ungünstigen Ereignissen oder Entwicklungen verfügt und dabei eine abschließende Liste der Ereignisse erstellt, die ein solches Interventionsbefugnis begründen und die in Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 kodifiziert ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9175), und teilt die Bundesregierung aktuell noch die Ansicht, dass ein solches Ereignis im Februar 2019 eingetreten war (www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/Wirecard-Fra gen-und-Antworten/2020710-berichtsbitte-gruen e-linke.pdf?__blob=publicationFile&v=7)?