Kenntnisse über eine einseitige Bevorteilung der Lufthansa durch die Flughafen München GmbH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof Kenntnis erhalten über die einseitige Bevorteilung der Deutschen Lufthansa AG durch die Flughafen München GmbH (siehe Pressebericht der Süddeutschen Zeitung vom 31. März 2016, www.sueddeutsche.de/muenchen/geheimer-pruefberichtrechnungshof-prangert-milliardendeal-ammuenchner-flughafen-an-1.2929049), zu deren Eigentümern auch der Bund zählt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Bevorteilung?