Kenntnisse über ein Rechtsgutachten zum Anspruch auf außerklinische Intensivpflege
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Rechtsgutachten "Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V und seine Konkretisierung durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses" für die Deutsche Fachpflege Gruppe, erstattet von Universitätsprofessor Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg vom April 2021, in dem der Gemeinsame Bundesausschuss im Zusammenhang mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 19/20720) kritisiert wird, und falls ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung?