Kenntnisse über die V-Person mit Kennung 598 sowie über weitere V-Personen im Umfeld der NSU-Angeklagten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Existenz der Kennung VP 598 (VP = Vertrauensperson) des Landeskriminalamtes Berlin, und welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den ehemaligen Rechtsextremisten N. G.? <br /> <br /> Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Akten der VP 598 dem 2. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht vorgelegt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus aus heutiger Sicht für die Zukunft?<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Akten der VP 598 der Besonderen Aufbauorganisation Trio des Bundeskriminalamtes (BKA), dem Generalbundesanwalt (GBA) und den anderen Beteiligten des Prozesses am Oberlandesgericht (OLG) München vorgelegt worden sind, und sollen diese Akten den Ermittlungsbehörden und dem OLG München nicht übergeben worden sein, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt? <br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere – noch unbekannte – VPs von Landeskriminalämtern im Umfeld der NSU-Angeklagten, und wenn ja, welche?