Kenntnisse über die Novelle des ungarischen Atomgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche neuen Kenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auch die deutsche Auslandsvertretung in Ungarn – über die Novelle des ungarischen Atomgesetzes seit ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/9128, und inwieweit plant sie, auf der anstehenden 7. Überprüfungskonferenz der Konvention zur nuklearen Sicherheit (CNS) in Wien vom 27. März bis zum 7. April 2017 die Abweichung von völker- und europarechtlichen Anforderungen an eine handlungsfähige und unabhängige Atomaufsicht, die mit der Gesetzesänderung einhergehen, gegenüber Ungarn und anderen Partnern zu thematisieren (bitte erläutern)?