Kenntnisse über die Aufnahme homosexueller Tschetschenen durch Litauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Aufnahme schwuler Tschetschenen durch Litauen (Rechtsgrundlage für die Visumerteilung, Rechtsstatus der Begünstigten in Litauen usw.), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Aufnahme schwuler Tschetschenen in Deutschland, z. B. aufgrund der §§ 22, 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), tatsächlich ein (http://m-maenner.de/2017/05/litauen-nimmt-schwule-tschetschenen-auf/, vgl. Äußerungen der Menschenrechtsbeauftragten bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 17. Mai 2017 auf dem Pariser Platz in Berlin)?