Kenntnisse über den in einem Polizeieinsatz getöteten Senegalesen Mouhamed D.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Informationen liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Falle des in einem Polizeieinsatz in der Dortmunder Nordstadt getöteten Senegalesen, Mouhamed D., (vgl. Westdeutscher Rundfunk (2022): Nach tödlichen Polizeischüssen: Mouhamed D. im Senegal beigesetzt; www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/toedliche-schuesse-dortmund-polizei-jugendlicher-beerdigung-senegal-100.html) vor (z. B. über die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Fragen der Legalität des Grenzübertritts, die Durchführung eines Asylverfahrens und etwaige Entscheidungen über Asylanträge, Maßnahmen der Rückkehrförderung und des Rückkehrmanagements, und die Kosten der Überführung des Leichnams), und mit welchen Maßnahmen sind die inzwischen als fehlerhaft bekannten Angaben des Mouhamed D. über dessen persönliche und familiäre Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einreise überprüft worden?