Kenntnisse der Ermittlungsbehörden über Kontakte von Anis Amri zum sogenannten Islamischen Staat (IS)
Erhalt und Übermittlung von Kontaktdaten, Chatverläufen, Bildern sowie sonstigen Inhalten und Daten aus den beim Attentäter Anis Amri am 18. Februar 2016 sowie nach dem 19. Dezember 2016 sichergestellten Handys durch Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes sowie an ausländische Polizeibehörden und Geheimdienste, Kenntnis der Ermittlungsbehörden über aus den ausgewerteten Handys hervorgehende Kotaktdaten zu IS-Aktivisten, Dschihadisten, IS-Kämpfer, Aymen K. und Achref A., Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach Erhalt der Handy-Kontaktdaten<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)