Kenntnisnahme des BAMF von der Abschiebung des Gefährders Sami. A.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darüber informiert worden, dass Sami A. ausgeflogen werden sollte, wie es am Morgen des 13. Juli 2018 geschehen ist, und weshalb ist diese Information nicht sofort dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitgeteilt worden, das über den Fall von Sami A. zu entscheiden hatte (vgl. https://anwaltverein.de/de/newsroom/dav-forderungen-gegen-bamf, aufgerufen am 17. Juli 2018)?